Kleingewerbe anmelden: 10 wichtige Fragen

Wenn Sie ein Kleingewerbe anmelden möchten, müssen Sie sich mit diesen Fragen beschäftigen.

1.Was ist ein Kleingewerbe?

Als Gewerbe gilt grundsätzlich eine unternehmerische und eigenverantwortliche Tätigkeit. Die Bezeichnung Kleingewerbe ist eine gewerbliche Unternehmung, wobei die wichtige Einschränkung ist, dass ein Kleingewerbetreibender kein Kaufmann ist. Die damit verbundene Eintragung ins Handelsregister entfällt dabei. Ein weiteres Beispiel ist die Gründung einer GbR mit einem Partner. Abgrenzen lässt sich die Unternehmensform zudem damit, dass es sich dabei nicht um ein klassisches Handelsgewerbe handelt.
Klar definiert handelt es sich bei dieser Unternehmensform um ein Unternehmen, welches sich nicht an die Bestimmungen des HGB (Handelsgesetzbuch) oder andere kaufmännische Spezialvorschriften halten muss. Auch ist diese Unternehmensform im Regelfall kein Unternehmen mit einem Umsatz von mehreren Hunderttausend Euro Umsatz im Jahr.

2.Welche Rechtsformen kann man als Kleingewerbe anmelden?

Ein Einzelunternehmen oder ein GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts).

3.Welche Voraussetzungen gibt es, um eine Kleingewerbe zu gründen?

Um ein Kleingewerbe zu gründen ist kein privates Vermögen notwendig. Jeder Unternehmer entscheidet bei Start wie viel Kapital in das Gewerbe eingebracht werden sollen.

4.Wie kann ein Unternehmer ein Kleingewerbe anmelden?

Der Kleingewerbetreibende muss seine Unternehmung bei dem zuständigen Gewerbeamt anmelden. Damit verbunden ist zudem die Einreichung der kostenpflichtigen Gewerbeanmeldung bei dem Amt.

5.Muss man mit einem Kleingewerbe Steuern zahlen?

Grundsätzlich wird nach der Gewerbeanmeldung durch das Finanzamt automatisch ein Formular zur steuerlichen Erfassung an den Kleingewerbetreibenden übermittelt. Bis zu einer Freigrenze von 24.500,00 Euro jährlich ist es nicht notwendig für das Kleingewerbe Steuern für das Gewerbe (Gewerbesteuer zzgl. zur Einkommenssteuer) zu zahlen. Über dieser Freigrenze ist die Zahlung der Gewerbesteuer wie bei anderen Unternehmern auch erforderlich. Die Abführung der Umsatzsteuer ist nur dann erforderlich, insofern die Unternehmung die Kleinunternehmerregelung nicht in Anspruch nimmt.
Als Inhaber einer Kleingewerbeunternehmung ist man sozialversicherungsfrei.

6.Ist es möglich, dass Kleingewerbe nebenberuflich zu realisieren?

Das Hauptunterscheidungsmerkmal zwischen einer haupt- oder nebenberuflichen Tätigkeit ist lediglich der Umfang der Tätigkeit. Alle weiteren Rechte und Pflichten sind analog. Insofern Sie das Kleingewerbe nebenberuflich vollziehen möchten, sollten Sie darüber nachdenken Ihren Arbeitgeber zu informieren bzw. im Vorfeld diesbezüglich zu erfragen, was seitens des Arbeitgebers zu beachten ist (z. B. zeitliche Aspekte).

7.Welche buchhalterischen Pflichten hat ein Kleingewerbetreibender?

Auch als Kleingewerbetreibender gilt die Verpflichtung, eine Buchhaltung unter Einhaltung der allgemeinen Sorgfaltspflichten zu erfüllen. Es müssen alle anfallenden und durchgeführten Geschäftsvorgänge korrekt dokumentiert werden. Die Aufbewahrungsfristen sind dabei analog zu jeglichen anderen Unternehmensformen. Sofern der Umsatz 500.000 Euro oder der Gewinn 50.000 Euro im Geschäftsjahr überschreitet, ist am Ende ein Jahresabschluss zu erstellen. Unterhalb der vorgenannten Beträge ist eine Überschussrechnung ausreichend. In dem Fall der Überschreitung der oben genannten Grenzen unterliegt der Unternehmer automatisch dem Handelsgesetzbuch und ist damit ein Kaufmann.

8.Wie schreibe ich als Kleinunternehmer eine Rechnung?

Grundsätzlich gelten die gleichen Anforderungen wie für jeden anderen Unternehmer. B2Brouter stellt Kleinunternehmern die optimale Lösung für die Erstellung von Rechnungen zur Verfügung. In der B2Brouter-Plattform können Sie beliebig viele elektronische Rechnungen kostenlos erstellen und kostenlos versenden. Auch die Anzahl der Rechnungsempfänger ist unbegrenzt. Die Plattform erstellt die Rechnung dabei entsprechend deutschen und europäischen Standards. Mit B2Brouter können Kleinunternehmer elektronische Rechnungen gemäß den deutschen Anforderungen im XRechnungsformat mit nur wenigen Klicks erstellen, archivieren oder in unterschiedlichen Formaten (z.B. PDF, XML) exportieren. Bei der Erstellung einer Rechnung wird die Einhaltung von Pflichtangaben auf einer Rechnung automatisch berücksichtigt:

  • Name und Anschrift des Unternehmers und des Leistungsempfängers
  • Steuernummer
  • Ausstellungsdatum der Rechnung
  • Fortlaufende Rechnungsnummer
  • Menge und Anzahl
  • Zeitpunkt und Zeitraum der Leistungserbringung
  • Höhe des Abrechnungsbetrages
  • Skonto oder andere Minderungen des Entgelts
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9.Warum ist die Gründung eines Kleingewerbes sinnvoll?

Es gibt zahlreiche Vorteile, welche je nach Unternehmung höher zu priorisieren sind. Als Kleingewerbetreibender profitieren Sie von einer formlosen und kostengünstigen Gründung. Weiterhin ist grundsätzlich kein Startkapital (wie z. B. bei einer GmbH) notwendig. Die Buchhaltung ist ein weiterer Vorteil, da diese mit der „einfachen“ Einnahmen-Überschuss-Rechnung gegenüber vielen anderen Unternehmensformen in Deutschland eher trivial ist.

10.Was spricht gegen die Gründung dieser Unternehmensform?

Ein Nachteil für den Kleingewerbetreibenden ist die finanzielle Haftung mit seinem Privatvermögen. Zudem gibt es Beschränkungen bei der Firmierung seiner Unternehmung. Dies bedeutet, dass die Namensgebung eingeschränkt ist.