XRechnung in den Bundesländern. Das sollten Sie beachten. 

Bayern

Wenn Sie als Unternehmen in Bayern XRechnungen versenden oder empfangen möchten, gibt es ein paar Dinge zu beachten. Zunächst einmal müssen Sie sicherstellen, dass Ihre Rechnungen den Anforderungen der XRechnung entsprechen. Dazu gehört unter anderem, dass sie im XML-Format vorliegen und bestimmte Pflichtangaben enthalten. Auch müssen Sie sicherstellen, dass Ihr Unternehmen über die technischen Voraussetzungen verfügt, um XRechnungen zu erstellen und zu versenden. Hier kann Ihnen ein, auf elektronische Rechnungen spezialisiertes, Tool wie B2Brouter helfen, das alle notwendigen Funktionen zur Verfügung stellt und den gesamten Prozess deutlich vereinfacht. In Bayern gelten für XRechnungen dieselben gesetzlichen Bestimmungen wie für herkömmliche Rechnungen. Das bedeutet unter anderem, dass Sie sicherstellen müssen, dass Ihre Rechnungen ordnungsgemäß archiviert werden und dass sie den Anforderungen an eine GoBD-konforme Buchführung entsprechen. Wenn Sie all diese Punkte berücksichtigen und auf eine zuverlässige Softwarelösung setzen, steht einem reibungslosen Versand von XRechnungen in Bayern nichts mehr im Wege. Weitere Informationen rund um den elektronischen Rechnungsversand nach Bayern finden Sie unter E-Rechnung

Schleswig-Holstein

Das E-Rechnungsportal Schleswig-Holstein ist die zentrale Anlaufstelle des Landes zur Übertragung elektronischer Rechnungen. Rechnungen im XRechnung Format können hier sowohl manuell erstellt, als auch via E-Mail oder Peppol übertragen werden. Um den kostenfreien Dienst des Landes in Anspruch nehmen zu können, müssen sich Nutzer ein Servicekonto anlegen. Der Dienst ist derzeit nur in einer Desktopversion verfügbar und unterstützt somit keine Nutzung auf mobilen Endgeräten. Rechnungen, deren Bearbeitung die Sitzungshöchstdauer von drei Stunden überschreitet, werden leider nicht gespeichert. Das Rechnungseingangsportal zeigt zwar den Bearbeitungsstatus der eingereichten Rechnungen an,  übernimmt jedoch keine ordnungsgemäße Speicherung oder Möglichkeit der Nachbearbeitung der Rechnungen für Sie. Ein besseres Rechnungsmanagement und die Nutzung von Peppol  lässt sich mit Anwendungen wie B2Brouter aber problemlos umsetzen, ohne dass sich für Sie ein Zusatzaufwand ergibt.

Direkt zum E-Rechnungsportal in Schleswig-Holstein: https://serviceportal.schleswig-holstein.de/Verwaltungsportal/Service/Entry/XRECHNUNG

Hamburg

Das Bundesland Hamburg hat das bereits vorhandene digitale Serviceportal um ein E-Rechnungsportal erweitert und damit eine zentrale Anlaufstelle zur Übertragung elektronischer Rechnungen geschaffen. Rechnungen im XRechnung Format können hier sowohl manuell erstellt, als auch via E-Mail oder Peppol übertragen werden. Um den kostenfreien Dienst des Landes in Anspruch nehmen zu können, müssen sich Nutzer ein Servicekonto im Serviceportal anlegen und einmalig die Registrierung für das E-Rechnungsportal durchführen. Der Dienst ist derzeit nur in einer Desktopversion verfügbar und unterstützt somit keine Nutzung auf mobilen Endgeräten. Rechnungen, deren Bearbeitung die Sitzungshöchstdauer von drei Stunden überschreitet, werden leider nicht gespeichert. Das Rechnungseingangsportal zeigt zwar den Bearbeitungsstatus der eingereichten Rechnungen an,  übernimmt jedoch keine ordnungsgemäße Speicherung oder Möglichkeit der Nachbearbeitung der Rechnungen für Sie. Ein besseres Rechnungsmanagement und die Nutzung von Peppol  lässt sich mit Anwendungen wie B2Brouter aber problemlos umsetzen, ohne dass sich für Sie ein Zusatzaufwand ergibt. 

Das Serviceportal zur Einreichung von XRechnungen für Hamburg erreichen Sie hier: https://serviceportal.hamburg.de/HamburgGateway/Service/Entry?id=XRECHNUNG&location=020000000000

Bremen

“zERIKA” übernimmt in Bremen die Rolle des E-Rechnungsportals zur Einreichung von X-Rechnungen an den Bund. Die zentrale E-Rechnungs-, Integrations- und Kommunikationsapplikation (zERIKA) ermöglicht den Versand an eine oder mehrere Dienststellen der Freien Hansestadt Bremen und ebenso an die Dienststellen der Stadt Bremerhaven. Nach einmaliger Registrierung steht Nutzern der Dienst kostenfrei zur Verfügung. Rechnungen lassen sich sowohl im Portal selber erstellen, als auch über das Peppol Netzwerk importieren. Der Import via E-Mail ist ebenfalls problemlos möglich. Das Rechnungseingangsportal zeigt zwar den Bearbeitungsstatus der eingereichten Rechnungen an,  übernimmt jedoch keine ordnungsgemäße Speicherung oder Möglichkeit der Nachbearbeitung der Rechnungen für Sie. Ein besseres Rechnungsmanagement und die Nutzung von Peppol  lässt sich mit Anwendungen wie B2Brouter aber problemlos umsetzen, ohne dass sich für Sie ein Zusatzaufwand ergibt.  Aktuell kann zERKIA nur auf dem Desktop genutzt werden – nicht auf mobilen Endgeräten wie Handys oder Tablets.

Den Online-E-Rechnungsdienst für Bremen finden Sie gleich hier: https://onlinedienste.bremen.de/Onlinedienste/Service/Entry/XRECHNUNG

Berlin

Beschlossen wurde die Einführung der E-Rechnungspflicht für Rechnungen an den Bund tatsächlich in Berlin. Dass auch hier dieselben Regeln gelten wie im Rest des Landes, ist also kein Zufall. Die Einreichung erfolgt im Land Berlin über die OZG-RE des Bundes und steht allen Rechnungsstellern kostenfrei zur Verfügung. Akzeptiert werden auch hier ausschließlich XRechnungen, die entweder im System selbst erzeugt werden können, oder zuvor via E-Mail oder Peppol importiert wurden. Das Rechnungseingangsportal zeigt zwar den Bearbeitungsstatus der eingereichten Rechnungen an,  übernimmt jedoch keine ordnungsgemäße Speicherung oder Möglichkeit der Nachbearbeitung der Rechnungen für Sie. Ein besseres Rechnungsmanagement und die Nutzung von Peppol  lässt sich mit Anwendungen wie B2Brouter aber problemlos umsetzen, ohne dass sich für Sie ein Zusatzaufwand ergibt.

Login zum XRechnung Versand an das Land Berlin: https://xrechnung-bdr.de/edi/auth/login

Brandenburg

Auch in Brandenburg wird die E-Rechnungsverordnung – ERechV natürlich bereits seit 2020 umgesetzt. Rechnungsstellende haben die Möglichkeit ihre Rechnungen an mittelbare Bundesverwaltung über das OZG-RE Portal zu senden. Den Rechnungssendern ist es dabei freigestellt, ob sie die Rechnung per Mail oder Peppol importieren, oder gleich manuell im Portal anlegen. Die Plattform übernimmt automatisch eine technische Prüfung der versendeten Rechnung, bevor diese an die angegebene Leitweg-ID weitergeleitet wird. Eine Möglichkeit zum Management von Rechnungen und die rechtskonforme Aufbewahrung der Rechnungen kann das System derzeit leider noch nicht abbilden. Hier schaffen digitale Rechnungssysteme  wie B2Brouter Abhilfe, die sowohl Rechnungen via Peppol an die OZG-RE versenden können, als auch eine Verwaltung von Rechnungen, Kontakten und die rechtssichere Speicherung der gestellten Rechnungen problemlos möglich machen.

Hier gelangen Sie zum OZG-RE Login für Brandenburg: https://xrechnung-bdr.de/edi/auth/login

Sachsen

Die E-Rechnungsverordnung des deutschen Bundes findet auch im Bundesland Sachsen bereits Anwendung.  Nach einmaliger Registrierung in den ZRE und OZG-RE Portalen des Bundes können dort Rechnungen im XRechnung Format sowohl manuell erstellt, als auch via E-Mail oder Peppol übertragen werden. Die Rechnungseingangsportale zeigen zwar den Bearbeitungsstatus der eingereichten Rechnungen an,  übernehmen aber keine ordnungsgemäße Speicherung der Rechnungen für Sie. Eine Möglichkeit zum Management von Rechnungen und die  gesetzlich vorgeschriebene Rechnungs-Archivierung lassen sich mit Anwendungen wie B2Brouter aber problemlos darstellen, ohne dass sich für Sie ein Zusatzaufwand ergibt. Innerhalb dieser Anwendung lassen sich mit wenigen Klicks die benötigten XRechnungen erstellen und sogar via Peppol an die gewünschte Plattform versenden. Und Sie haben jederzeit Zugriff auf alle Informationen. 

Hier informiert das Land Sachsen über die E-Rechnung: https://www.egovernment.sachsen.de/e-rechnung.html

Niedersachsen

Das Bundesland Niedersachsen bietet mit dem Zentralen eRechnungseingang Niedersachsen (ZeRN) eine Plattform zur Umsetzung der E-Rechnungsverordnung. Alle öffentlichen Auftraggeber können dieses Portal verwenden, für die unmittelbare Landesverwaltung ist die Nutzung gesetzlich verpflichtend. Die Plattform ist außerdem ans Peppol Netzwerk angeschlossen, was den Versand der zuvor erstellten Rechnung aus digitalen Rechnungssystemen wie B2Brouter mit wenigen Klicks ermöglicht. Neben dieser Anbindung bietet Niedersachsen Rechnungsstellern zusätzlich das Serviceangebot NAVO, einen webbasierten Erfassungsassistenten zur Erstellung von E-Rechnungen mit einigen Basisfunktionen. Mit dem kostenlosen B2Brouter können Sie zusätzliche Funktionen realisieren und geeignete elektronische Rechnungen erstellen, verwalten und versenden. 

Hier geht es direkt zur XRechnungs Erfassung für Niedersachsen: https://www.navo.niedersachsen.de/navo2/portal/ERechnungsApp/481938/index

Sachsen-Anhalt

Die Landesregierung Sachsen-Anhalts hat zur rechtskonformen Umsetzung der E-Rechnungsverordnung ein E-Rechnungsportal durch Dataport realisieren lassen. Dieses Portal kann nicht nur von der Landesverwaltung selbst, sondern auch von anderen öffentlichen Auftraggebern genutzt werden.  Die Registrierung für Rechnungssender und Empfänger erfolgt einmalig über das Serviceportal des Landes Sachsen-Anhalt und ist kostenfrei möglich. Akzeptiert wird auch hier ausschließlich das Format XRechnung, welches mit einem Basisservice entweder auf der Plattform selbst erstellt werden kann, oder alternativ über E-Rechnungsplattformen wie B2Brouter per E-Mail oder über das Peppol Netzwerk an das E-Rechungsportal gesendet werden kann. Mit dem kostenlosen B2Brouter können Sie zusätzliche Funktionen realisieren und geeignete elektronische Rechnungen erstellen, verwalten und versenden.  

Hier gelangen Sie direkt zum E-Rechnungsportal des Bundeslandes Sachsen-Anhalt: E-Rechnungsportal – Dienst Einstiegsseite – Serviceportal

 

Mecklenburg-Vorpommern

Auch in Mecklenburg-Vorpommern sind die öffentlichen Auftraggeber gemäß E-Rechnungsverordnung seit Juni 2021 verpflichtet, elektronische Rechnungen anzunehmen. Seit dem 01.04.2023 betrifft diese Verpflichtung nun auch die Auftragnehmer. Abgewickelt wird der Prozess über die OZG-RE Plattform des Bundes, bei der sich Auftraggeber und Auftragnehmer kostenfrei registrieren können. Die digitalen Rechnungen im XRechnung Format können in einem Basisservice selbst erstellt oder über ein Rechnungssystem wie B2Brouter per E-Mail oder über das Peppol-Netzwerk gesendet werden. Den einzelnen Empfangsstellen werden die E-Rechnungen dann nach technischer Prüfung mittels Leitweg-ID zugeordnet. Mit dem kostenlosen B2Brouter können Sie zusätzliche Funktionen realisieren und geeignete elektronische Rechnungen erstellen, verwalten und versenden.  

Das E-Rechnungsportal des Landes Mecklenburg-Vorpommern finden Sie hier: https://xrechnung-bdr.de/edi/auth/login

 

Saarland

Eine landeseigene Plattform für den digitalen Rechnungseingang gibt es im Saarland derzeit nicht. Im Rahmen eines länderübergreifenden Kooperationsprojekt nutzt man stattdessen die Plattform des Nachbarlandes Rheinland-Pfalz mit. Rechnungssender und – empfänger müssen sich dementsprechend über das rheinland-pfälzische Portal registrieren, um den Dienst nutzen zu können – auch wenn sich der Rechnungsversand nur innerhalb des Saarlands abspielt. Wichtig:  Informieren Sie sich im Vorfeld, ob ihr Auftraggeber XRechnungen über diese Plattform auch empfangen kann. Landesbehörden sind  zwar zur Nutzung verpflichtet, auf kommunaler Ebene ist es den Stellen derzeit jedoch freigestellt, das Portal zu nutzen. Sie können also nicht blind davon ausgehen, dass Sie ihren gewünschten saarländischen Adressaten über den Zentralen Rechnungseinang in Rheinland-Pfalz erreichen können. Mit dem kostenlosen B2Brouter können Sie geeignete elektronische Rechnungen erstellen, verwalten und versenden.  

Hier können Sie XRechnungen an die  saarländischen Landesbehörden stellen: Hier geht es direkt zum Portal-Login: Anwendung wird geladen…  

Rheinland-Pfalz

Über den Zentraler E-Rechnungseingang RLP (ZRE) können in Rheinland-Pfalz seit April 2020 Rechnungen an die öffentliche Verwaltung des Landes gestellt werden. Was derzeit noch freiwillig ist, wird Stand heute zum 01.01.2024 durch die E-Rechnungsverordnung RLP (E-RechVORP) verpflichtend für alle Rechnungssteller.  Das Portal nimmt die XRechnungen entgegen und unterzieht sie einer technischen Prüfung – die Inhalte der Rechnung werden dabei nicht auf Faktoren wie rechnerische Richtigkeit geprüft. Über das rheinland-pfälzische Rechnungseingangsportal werden derzeit auch die Rechnungseingänge für das Nachbarbundesland Saarland im Rahmen eines Kooperationsprojektes abgewickelt. Mit B2Brouter können Sie geeignete elektronische Rechnungen kostenlos erstellen, verwalten und versenden. 

Hier geht es direkt zum Portal-Login: Anwendung wird geladen… 

 

Nordrhein-Westfalen

In NRW besteht aktuell keine grundsätzliche Verpflichtung zur elektronischen Rechnungsstellung. Der E-Rechnungseingang für NRW steht dennoch der unmittelbaren Landesverwaltung sowie einigen öffentlichen Auftraggebern zur Verfügung.  Den öffentlichen Auftraggebern bleibt es selbst überlassen, ob sie mit ihren Rechnungsstellern eine Vereinbarung zum digitalen Rechnungsempfang schließen. Digitale Rechnungen im Format XRechnung können in einem Basisdienst direkt über die Weberfassung generiert werden, aber auch mit wenigen Klicks über Rechnungslösungen wie B2Brouter via Mail oder dem Peppol Netzwerk an die Plattform übertragen werden. Mit dem kostenlosen B2Brouter können Sie zusätzliche Funktionen realisieren und geeignete elektronische Rechnungen erstellen, verwalten und versenden.  

Hier gelangen Sie direkt zur E-Rechnungserfassungsmaske für NRW: E-Rechnung Weberfassung NRW

Baden-Württemberg

Seit dem 01.01.2022 sind öffentliche Auftragnehmer durch die E-Rechnungsverordnung dazu verpflichtet Ihre Rechnungen an die öffentliche Verwaltung des Landes Baden-Württemberg in Form einer E-Rechnung zu stellen. Von dieser Regelung ausgenommen sind Rechnungsbeträge unter 1.000 € netto, sowie Rechnungen, deren Inhalt geheimhaltungsbedürftig ist. Über die ZRE-Plattform des Bundes erfolgt diese Einreichung im XRechnungsformat innerhalb von wenigen Arbeitsschritten. Nach Einreichung können Sie den Bearbeitungsstatus Ihrer Rechnung über das Dashboard verfolgen. Behalten Sie dabei im Sinn, dass Sie die Rechnungen nicht weiter verwalten können und als Rechnungssteller gesetzlich dazu verpflichtet sind, die elektronischen Rechnungen im Originalformat aufzubewahren. Diesen Service bietet die Plattform nicht an – sie können hierzu aber problemlos auf eine Rechnungssoftware wie B2Brouter zurückgreifen. Mit dem kostenlosen B2Brouter können Sie zusätzliche Funktionen realisieren und geeignete elektronische Rechnungen erstellen, verwalten und versenden.  Auch der Export Ihrer erstellten XRechnungen in die ZRE-Plattform ist ohne weiteres möglich.

Zum Rechnungseingangsportal des Landes Baden-Württemberg: E-Rechnung

Thüringen

Das Land Thüringen verpflichtet Lieferanten derzeit noch nicht zur elektronischen Rechnungsstellung, Einzelfall – Absprachen bleiben den öffentlichen Auftraggebern jedoch freigestellt. Abgewickelt werden die Rechnungen im verpflichtenden Format XRechnung über die Anbindung zur OZG-RE. Rechnungssteller können nach einmaliger Registrierung Rechnungen an die öffentliche Verwaltung problemlos über die Plattform abwickeln. Erstellt werden können diese entweder im Basisdienst des Bundes, oder im eigenen Rechnungssystem, wenn sie eine Anwendung wie B2Brouter nutzen. Im Gegensatz zum Basisdienst, können Sie mit dem kostenlosen B2Brouter viele hilfreiche Funktionen realisieren und geeignete elektronische Rechnungen erstellen, verwalten und versenden. Der Versand zur OZG-RE erfolgt dann entweder per Mail, Download/Upload oder noch bequemer über das Peppol Netzwerk direkt aus der Rechnungsanwendung B2Brouter heraus.

Zum OZG-RE Login für Thüringen: https://xrechnung-bdr.de/edi/auth/login

 

Hessen

Lieferanten haben ab dem 18. April 2020 die Möglichkeit, elektronische Rechnung an die öffentlichen Auftraggeber in Hessen zu stellen. Verpflichtend wird dieser Prozess ab dem 18.April 2024. Die öffentliche Verwaltung muss dazu sicherstellen, dass die Rechnungen im gesetzlich vorgeschriebenen Format XRechnung mindestens per E-Mail empfangen werden können. Derzeit betreibt das Bundesland Hessen keine eigene digitale Rechnungseingangsplattform. Rechnungssteller haben jedoch die Möglichkeit, die Institutionen der Hessischen Verwaltung über das Portal der Länder  Berlin, Brandenburg, Thüringen, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen zu erreichen. Dazu benötigen sie nach einer einmaligen Registrierung nur die Leitweg-ID der betreffenden Stelle und natürlich eine zuvor erstellte XRechnung. Dabei hilft Ihnen die kostenlose Plattform von B2Brouter, mit der Sie viele hilfreiche Funktionen realisieren und geeignete elektronische Rechnungen erstellen, verwalten und versenden. Der Versand erfolgt dann entweder per Mail, Download/Upload oder noch bequemer über das Peppol Netzwerk direkt aus der Rechnungsanwendung B2Brouter heraus.

Zur Rechnungseingangsplattform für Hessen:  https://xrechnung-bdr.de/edi/auth/login