Skonto berechnen: So funktioniert es

Das Skonto ist eine Option, nach der Sie einen bedingten Rabatt berechnen können. Der Begriff Skonto hat dabei nichts mit „Konto“ zu tun, obwohl Konten für seine Buchhaltung eine Rolle spielen. Skonto leitet sich aus dem Italienischen „Scontare“, Deutsch für „abziehen“, ab.

Wie Skonto funktioniert

Sollte auf einer Rechnung, beispielsweise für eine Warenlieferung, Skonto ausgewiesen sein, gibt es dazu klare Bedingungen. Der Zahlende erhält eine zusätzliche Zahlungsfrist, innerhalb derer der verringerte Betrag gilt. Diese Skontofrist ist nicht zu verwechseln mit der Zahlungsfrist, bei deren Überschreiten der Rechnungsempfänger eine Mahnung erhält und Säumniszuschläge bezahlen muss. Denn während die Zahlungsfrist meist 30 Tage dauert, legt die Skontofrist einen kürzeren Zeitraum von 15 oder 10 Tagen fest. Zahlt man schon innerhalb dieser Tage, wird ein Preisnachlass in Höhe eines bestimmten Prozentsatzes gewährt. Dieser Satz beläuft sich bei den meisten Unternehmen zwischen 2 und 3 Prozent.

Warum Skonto anbieten?

Für den Leistungsempfänger bietet Skonto eine attraktive Möglichkeit Kosten zu sparen. Für das leistende Unternehmen, das die Zahlung erhält, hat Skonto aufgrund der raschen Zahlung einen Vorteil in Hinblick auf die Umsatzsteuer: Vor allem größere Unternehmen mit einem Gesamtumsatz von mehr als 600.000 Euro im Jahr sind verpflichtet, ihre Umsatzsteuer nach vereinbarten Entgelten abzuführen. Das bedeutet: Sie müssen bereits in dem Monat Umsatzsteuer auf eine Ausgangsrechnung abführen, in dem Sie die Rechnung erstellt haben, nicht erst, wenn Sie das Geld erhalten. Das kann problematisch werden, wenn sich Kunden allzu viel Zeit mit der Bezahlung lassen. Um Liquiditätsengpässe zu vermeiden bzw. abzufedern, ist das Skonto daher nützlich. Man verzichtet auf einen Bruchteil des Umsatzes, um dafür den restlichen Betrag schneller zu bekommen.

Skonto berechnen

Die Berechnung von Skonto ist eine einfache Prozentrechnung, die auf den Bruttowert einer Rechnung angelegt ist.
Angenommen ein Unternehmen stellt folgende Rechnung aus:
Warenwert netto = 2.000 Euro
Umsatzsteuer 19% = 380 Euro
Bruttobetrag = 2.380 Euro
Skonto = 2% bei Zahlung innerhalb von 10 Tagen
2.000 * 2% = 40. Das leistende Unternehmen verringert seinen Umsatz um 40 Euro, der Zahler spart 40 Euro Aufwand.
Gleichzeitig betrifft Skonto aber auch die Umsatzsteuer:
380 * 2% = 7,60. Soviel Euro wird dem Leistungserbringer an Umsatzsteuer erstattet, weil sich ja auch sein Umsatz verringert hat. Indessen muss der Zahler seine Vorsteuer um diesen Betrag verringern.
Insgesamt zahlt man bei 2 Prozent Skonto also 47,60 Euro weniger.

Skonto buchen

Auf Seite des Zahlungsempfängers stellt das Skonto eine Erlösminderung dar.
Im oben genannten Beispiel wird im Skonto Buchungssatz also Skonto in Höhe von 40 Euro im Soll gegen die Forderung im Haben gebucht und der Soll-Betrag des Skonto-Kontos wird in der Gewinn- und Verlustrechnung dann gegen die Erlöse gebucht, die sich verringern.
Ebenso wird auch Umsatzsteuer in Höhe von 7,60 Euro im Soll gegen die Forderung gebucht, sodass auf dem Umsatzsteuer-Konto 7,60 Euro im Soll gegen 380 im Haben stehen, die Steuerschuld sinkt also auf 372,40 Euro.
Auf der Seite des Zahlungspflichtigen geht Skonto buchen dann genau spiegelbildlich: Beim Skonto Buchungssatz wird im Haben gegen die Verbindlichkeit gebucht, ebenso 7,60 Euro gegen die Vorsteuer, am Ende wird das Warenaufwandskonto gemindert.

Skonto in der Rechnung

Damit das Skonto in einer Rechnung korrekt ausgewiesen ist, braucht es nur einen Satz unterhalb des Bruttobetrags. Am besten schreibt man den Skontohinweis zusammen mit der allgemeinen Zahlungsfrist:
„Zahlbar mit 3% Skonto innerhalb 10 Tage bis 07.03.2020, Fälligkeit 30 Tage bis 27.03.2020.“
Als Extra können Sie noch den um das Skonto verminderten Bruttobetrag gesondert angeben, damit der Kunde nicht erst das Skonto berechnen und darauf schlussfolgern muss, wie viel noch zu zahlen ist.

Skonto und Verzugszinsen in der E-Rechnung

In Deutschland ist die Übermittlung von Skonto-Informationen in vielen Branchen üblich. Das Datenmodell der Europäischen Norm für die elektronische Rechnungsstellung sieht allerdings keinen entsprechenden Prozess vor und stellt auch keine strukturierten Informationselemente zum Berechnen von Skonto zur Verfügung. Lediglich das Informationselement „Zahlungsbedingungen“, welches dazu geeignet ist unstrukturierte Zahlungsinformationen in Textform aufzunehmen, dient der Skontoauszeichnung. Eine automatisierte Verarbeitung ist dann jedoch nicht möglich. Mittel- und langfristig streben alle eine Integration strukturierter Skonto-Bedingungen auf Ebene der Europäischen Norm an.

Skontoinformationen auf elektronischen Rechnungen

Im Rahmen der XRechnung Standardisierung in Deutschland haben sich die entsprechenden Expertengremien auf eine weiterführende ergänzende Struktur zur Übermittlung von Skonto- und Verzugsbedingungen unter Verwendung des Informationselementes „Zahlungsbedingungen“ verständigt. Hierdurch kann in jeweiligen Folgeprozessen eine automatisierte Verarbeitung dieser Informationen angestoßen werden. Werden Informationen zur Gewährung von Skonto oder zum Berechnen von Verzugszinsen angegeben, sind sie wie im Informationselement „Zahlungsbedingungen“ in drei, bzw. vier Segmenten wie folgt darzustellen:

  • Anzugeben ist im ersten Segment „SKONTO“ oder „VERZUG“, im zweiten „TAGE=n“, im dritten „PROZENT=n“.
  • Liegt dem zu berechnenden Betrag nur ein Teil des fälligen Betrags der Rechnung zugrunde, ist der Grundwert zur Berechnung von Skonto oder Verzugszins als viertes Segment „BASISBETRAG=n“ anzugeben.
  • Prozentzahlen und Basisbeträge sind ohne Vorzeichen sowie mit Punkt getrennt mit zwei Nachkommastellen anzugeben.
  • Jedes Segment beginnt mit einer #, die Segmente sind mit einer # getrennt und eine Zeile schließt mit einer # ab.

Das Skonto oder die Verzugszinsen würde dann in folgender Weise auf der XRechnung dargestellt werden:

#SKONTO#TAGE=10#PROZENT=3.00#
#VERZUG#TAGE=14#PROZENT=2.25#
#SKONTO#TAGE=10#PROZENT=2.50#BASISBETRAG=485.98#

Skonto und Verzugszinsen im B2Brouter angeben

Mit B2Brouter sind Sie bestens auf die E-Rechnung vorbereitet. Der B2Brouter unterstützt Sie bei der Erstellung einer E-Rechnung im XML Format auf Basis von XRechnung und unterstützt dabei auch viele andere Standards innerhalb von Europa. Wenn Sie B2Brouter nutzen, und eine E-Rechnung mit Skonto oder Verzugszinsen an die öffentliche Verwaltung oder einen ihrer Geschäftspartner in Deutschland schicken möchten, können Sie diese Informationen wie folgt in der B2Brouter Eingabemaske angeben.

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