Seit dem 18. Mai 2022 ist die elektronische Rechnungsstellung für alle öffentlichen Vergabeverfahren in Luxemburg verpflichtend. Die Umstellung erfolgte schrittweise: Sie begann 2022 bei großen Wirtschaftsteilnehmern, setzte sich im Oktober 2022 bei mittelständischen Unternehmen fort und wurde im März 2023 abgeschlossen, als auch kleine Unternehmen zur Einhaltung der Vorschriften verpflichtet wurden. Diese Einführung steht im Einklang mit der Europäischen Richtlinie 2014/55/EU und markiert die vollständige Einführung der strukturierten elektronischen Rechnungsstellung im B2G-Sektor (Business-to-Government) in Luxemburg.
Luxemburg schreibt die Verwendung strukturierter Rechnungsformate wie UBL und UN/CEFACT CII vor, und die Übermittlung erfolgt in der Regel über das Peppol-Netzwerk, ein von der EU anerkanntes Interoperabilitäts-Framework. Als zertifizierter Peppol-Access-Point ermöglicht B2Brouter den konformen Austausch elektronischer Rechnungen mit dem luxemburgischen öffentlichen Sektor und unterstützt Unternehmen dabei, sich nahtlos an die rechtlichen und technischen Standards anzupassen.
Wichtige Termine
Läuft seit 2023
Peppol wird zum empfohlenen Kanal für die Übermittlung von Rechnungen an den öffentlichen Sektor in Luxemburg.
Überprüfung voraussichtlich im Jahr 2025
Die Behörden könnten im Anschluss an die ViDA-Vorschläge der EU eine Ausweitung der Verpflichtungen zur elektronischen Rechnungsstellung auf den B2B- und B2C-Sektor prüfen.
Gesetzgebung
- Verpflichtende B2G-Rechnungsstellung
Seit 2023 ist die elektronische Rechnungsstellung für alle Lieferanten im öffentlichen Beschaffungswesen gemäß der Richtlinie 2014/55/EU vorgeschrieben.
- Archivierungsanforderungen
Rechnungen müssen 10 Jahre lang aufbewahrt werden, wobei Zugänglichkeit, Integrität und Authentizität gewährleistet sein müssen.
- Nutzung eines Peppol-Zugangspunkts
Die Nutzung eines zertifizierten Peppol-Zugangspunkts ist unerlässlich, um die Einhaltung der Format- und Übermittlungsvorschriften zu gewährleisten.
- Regeln zur Rechnungsvalidierung
Rechnungen müssen die auf EU-Ebene und auf lokaler Ebene festgelegten syntaktischen und semantischen Validierungsregeln erfüllen.
- Internationale Rechnungsstellung
Ausländische Lieferanten müssen bei der Teilnahme an Ausschreibungen für öffentliche Aufträge die luxemburgischen Vorschriften zur elektronischen Rechnungsstellung einhalten.
Zulässige Formate
Rechnungen müssen in strukturierten Formaten wie UBL 2.1 oder UN/CEFACT CII vorliegen, wie sie in den EU-Normen festgelegt sind.
Vertriebskanäle
Das Peppol-Netzwerk ist der Standardkanal für den elektronischen Rechnungsaustausch mit öffentlichen Stellen.
Aufsichtsbehörde
Das Ministerium für Digitalisierung ist in Luxemburg für die Umsetzung und Einhaltung der Vorschriften zur elektronischen Rechnungsstellung zuständig.
Versenden Sie mit B2Brouter sicher elektronische Rechnungen nach Luxemburg
Im Einklang mit luxemburgischem Recht
Versenden Sie Rechnungen im UBL- oder CII-Format über Peppol, vollständig im Einklang mit den nationalen Anforderungen.
Schnelle Einrichtung und Einbindung
Beginnen Sie innerhalb weniger Minuten mit der Ausstellung vorschriftsmäßiger E-Rechnungen an den luxemburgischen öffentlichen Sektor.
Peppol-zertifizierte Übermittlung
Versenden und empfangen Sie E-Rechnungen über einen zertifizierten Peppol-Zugangspunkt ohne technischen Aufwand.
Mehrsprachig und länderübergreifend
Arbeiten Sie in Ihrer bevorzugten Sprache und verwalten Sie die Rechnungsstellung für mehrere Länder über eine einzige Plattform.
Sicherer und zuverlässiger Austausch
Stellen Sie die Zustellung von Rechnungen, deren Nachverfolgbarkeit und die langfristige Einhaltung der EU-Standards sicher.
Zertifizierungen
B2Brouter ist nach ISO 27001 zertifiziert, ist ein Point of Service-Anbieter und ein Access Peppol, ein vom Ministerium für Wirtschaft und Finanzen geprüfter Anbieter und Mitglied der GENA.