Die Einführung der elektronischen Rechnungsstellung (E-Invoicing) in Irland steht im Einklang mit der Richtlinie 2014/55/EU der Europäischen Union, die öffentliche Stellen dazu verpflichtet, elektronische Rechnungen gemäß der europäischen Norm EN 16931 entgegenzunehmen und zu verarbeiten. Die zentralen Regierungsstellen haben die Anforderungen bis zum 18. April 2019 erfüllt, die dezentralen Behörden folgten bis zum 18. April 2020. Während öffentliche Stellen verpflichtet sind, elektronische Rechnungen anzunehmen, sind Lieferanten derzeit nicht verpflichtet, diese zu versenden.
Das Office of Government Procurement (OGP) beaufsichtigt die elektronische Rechnungsstellung und fungiert als irische Peppol-Behörde. Peppol ist das bevorzugte Netzwerk für den sicheren, standardisierten Rechnungsaustausch und gewährleistet die Einhaltung der EU-Normen.
Da Irland seine Kapazitäten im Bereich der digitalen Rechnungsstellung weiter ausbaut, sollten sich Unternehmen, die mit Kunden aus dem öffentlichen Sektor zusammenarbeiten, mit den etablierten Rahmenbedingungen und Standards vertraut machen. Das Verständnis der regulatorischen Rahmenbedingungen ist entscheidend, um die Einhaltung der Vorschriften zu gewährleisten und die Vorteile optimierter, elektronischer Transaktionen zu nutzen.
Wichtige Termine
Januar 2018
Irland wurde Mitglied von OpenPeppol und richtete das Amt für öffentliches Beschaffungswesen (OGP) als nationale Peppol-Behörde ein.
1. Juli 2030
Im Rahmen der EU-Initiative „Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter“ (ViDA) sollen bis zu diesem Zeitpunkt die obligatorische elektronische Rechnungsstellung und die Echtzeit-Meldung grenzüberschreitender Transaktionen umgesetzt sein.
Gesetzgebung
- Rechnungsstellung im B2G-Bereich
Behörden müssen elektronische Rechnungen akzeptieren, die der Norm EN 16931 entsprechen, Lieferanten sind jedoch noch nicht verpflichtet, solche Rechnungen auszustellen.
- Peppol-Mitgliedschaft
Irland ist 2018 OpenPeppol beigetreten, wodurch die grenzüberschreitende Interoperabilität von E-Rechnungen in der gesamten EU ermöglicht wird.
- Umsatzsteuerkonformität
Die elektronische Rechnungsstellung muss hinsichtlich Inhalt und Aufbewahrung der Mehrwertsteuerrichtlinie sowie den lokalen irischen Mehrwertsteuervorschriften entsprechen.
- Nationaler Umsetzungsplan
Irlands Plan zur Umsetzung der elektronischen Rechnungsstellung umfasst Fristen für zentrale und lokale Behörden sowie Systemanpassungen.
Zulässige Formate
Peppol BIS 3.0
Vertriebskanäle
Das Peppol-Netzwerk ist der offizielle Kanal für den Austausch elektronischer Rechnungen mit öffentlichen Verwaltungen in Irland.
Aufsichtsbehörde
Das Amt für das öffentliche Beschaffungswesen (OGP) ist für die Richtlinien zur elektronischen Rechnungsstellung und die Verwaltung des Peppol-Netzwerks zuständig.
Mühelose Peppol-Anbindung
Versenden und empfangen Sie konforme E-Rechnungen über das Peppol-Netzwerk ohne manuelle Konfigurationen oder technische Hürden.
Angepasst an die irischen Vorschriften
Unsere Plattform entspricht den irischen Standards für die elektronische Rechnungsstellung und den Mehrwertsteuerbestimmungen und gewährleistet somit die vollständige Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften.
Unterstützung verschiedener Formate
Konvertieren Sie Rechnungen automatisch in das erforderliche EN 16931-Format oder Peppol BIS, ohne dass externe Tools erforderlich sind.
Nahtlose Integration
Einfache Integration in Ihr ERP- oder Buchhaltungssystem zur Optimierung der Rechnungserstellung und -übermittlung.
Zertifizierungen
B2Brouter ist nach ISO 27001 zertifiziert, ist ein Point of Service-Anbieter und ein Access Peppol, ein vom Ministerium für Wirtschaft und Finanzen geprüfter Anbieter und Mitglied der GENA.