Estland ist seit jeher Vorreiter bei digitalen Innovationen, und sein Ansatz zur elektronischen Rechnungsstellung spiegelt dieses Engagement wider. Seit 2017 sind Einrichtungen des öffentlichen Sektors verpflichtet, elektronische Rechnungen anzunehmen, und seit 2019 müssen Lieferanten bei Geschäften mit dem öffentlichen Sektor zwingend elektronische Rechnungen ausstellen.
In einem bedeutenden Schritt verabschiedete das estnische Parlament am 18. September 2024 Änderungen des Rechnungslegungsgesetzes, mit denen ein stufenweiser Ansatz für die Einführung der elektronischen Rechnungsstellung eingeführt wurde. Ab dem 1. Juli 2025 können Unternehmen, die im estnischen Handelsregister als Empfänger elektronischer Rechnungen registriert sind, von ihren Lieferanten die Übermittlung strukturierter elektronischer Rechnungen verlangen. Dieses „Recht des Käufers“ stellt einen entscheidenden Schritt hin zu einer breiteren Einführung der elektronischen Rechnungsstellung dar.
Der aktualisierte Rechtsrahmen zielt darauf ab, die Praktiken der elektronischen Rechnungsstellung zu harmonisieren, indem der europäische Standard EN 16931 als Standardformat übernommen wird, sofern die Vertragsparteien nicht einvernehmlich eine Alternative vereinbaren. Dieser Schritt vereinfacht den Rechnungsstellungsprozess und bringt Estland in Einklang mit den EU-weiten digitalen Initiativen.
Um diesen Übergang zu erleichtern, stellt die estnische Regierung Tools wie „e-Financials“ zur Verfügung, eine kostenlose Plattform, über die Unternehmen elektronische Rechnungen an Einrichtungen des öffentlichen Sektors versenden können. Darüber hinaus ermöglicht der dezentrale Aufbau des estnischen E-Rechnungssystems den Unternehmen die Wahl zwischen verschiedenen Dienstleistern, darunter auch solche, die an das Peppol-Netzwerk angeschlossen sind, was Flexibilität und Interoperabilität gewährleistet.
Mit Blick auf die Zukunft plant Estland, die elektronische Rechnungsstellung bis 2027 für alle B2B-Transaktionen verbindlich vorzuschreiben. Dieser schrittweise Ansatz gibt Unternehmen ausreichend Zeit, ihre Systeme und Prozesse anzupassen.
Wichtige Termine
Juni 2025 (vorläufig)
Es wird ein Änderungsentwurf zum Umsatzsteuergesetz erwartet, der darauf abzielt, die Meldepflichtgrenze von 1.000 € aufzuheben und die elektronische Rechnungsstellung für alle B2B-Transaktionen vorzuschreiben.
1. Januar 2027 (vorläufig)
Die obligatorische elektronische Rechnungsstellung für alle B2B-Transaktionen soll nun eingeführt werden, womit Estland sich den EU-weiten Initiativen zur Digitalisierung des Steuerwesens anschließt.
Gesetzgebung
- Verpflichtende elektronische Rechnungsstellung im B2G-Bereich
Seit Juli 2019 sind Lieferanten öffentlicher Einrichtungen in Estland verpflichtet, elektronische Rechnungen gemäß der europäischen Norm EN 16931 auszustellen.
- Archivierungsvorschriften
Elektronische Rechnungen müssen gemäß dem estnischen Umsatzsteuergesetz mindestens sieben Jahre lang sicher aufbewahrt werden.
- Recht des Abnehmers, elektronische Rechnungen anzufordern
Ab dem 1. Juli 2025 können Unternehmen, die im E-Business-Register als Empfänger von E-Rechnungen registriert sind, von ihren Lieferanten die Übermittlung strukturierter elektronischer Rechnungen verlangen.
- Selbstregistrierung für den Empfang von E-Rechnungen
Unternehmen können sich nun selbst als Empfänger von E-Rechnungen im E-Business-Register registrieren, was den Prozess vereinfacht und die Abhängigkeit von Vermittlern verringert.
- Künftige Verpflichtung zur elektronischen Rechnungsstellung im B2B-Bereich
Bis 2027 plant Estland, die elektronische Rechnungsstellung für alle B2B-Transaktionen verbindlich vorzuschreiben, im Einklang mit den umfassenderen Digitalisierungsinitiativen der EU.
- Anforderungen an die digitale Berichterstattung
Unternehmen müssen Umsatzsteuerdaten über das KMD-INF-Formular melden; dies gilt für alle in Estland umsatzsteuerlich registrierten Steuerpflichtigen.
Zulässige Formate
Rechnungen müssen in strukturierten Formaten wie UBL 2.1, UN/CEFACT CII oder dem nationalen XML-Standard EVS 923:2014/AC:2017 ausgestellt werden.
Vertriebskanäle
E-Rechnungen können über verschiedene Kanäle übermittelt werden, darunter das Peppol-Netzwerk und das dezentrale System zertifizierter Dienstleister in Estland.
Aufsichtsbehörde
Das Zentrum für Register und Informationssysteme (RIK), das dem Justizministerium unterstellt ist, überwacht die Einhaltung der Vorschriften zur elektronischen Rechnungsstellung und verwaltet das E-Business-Register.
Versenden Sie elektronische Rechnungen sicher nach Finnland mit B2Brouter
Peppol-konformer Zugang
B2Brouter ist ein zertifizierter Peppol-Zugangspunkt, der einen vollständig konformen elektronischen Rechnungsaustausch mit estnischen öffentlichen Einrichtungen und Unternehmen ermöglicht.
Internationale Kompatibilität
Versenden und empfangen Sie strukturierte Rechnungen europaweit über eine einzige Plattform, die die Standards EN 16931 und UBL 2.1 unterstützt.
Automatische Rechnungsvalidierung
Reduzieren Sie Fehler durch die Echtzeit-Validierung Ihrer elektronischen Rechnungen vor dem Versand und stellen Sie so die Einhaltung der estnischen und EU-Formate sicher.
Benutzerfreundlich und skalierbar
B2Brouter bietet eine intuitive Benutzeroberfläche mit skalierbaren Tarifen für Freiberufler, KMU und Großunternehmen, die in Estland und darüber hinaus tätig sind.
Zertifizierungen
B2Brouter ist nach ISO 27001 zertifiziert, ist ein Point of Service-Anbieter und ein Access Peppol, ein vom Ministerium für Wirtschaft und Finanzen geprüfter Anbieter und Mitglied der GENA.