E-Rechnung in Belgien: Alles, was Sie wissen müssen

Informieren Sie sich über die ab Januar 2026 geltenden Vorschriften zur obligatorischen elektronischen Rechnungsstellung in Belgien für B2B-Transaktionen.

Mit der Einführung der verpflichtenden elektronischen Rechnungsstellung im B2B-Bereich ab dem 1. Januar 2026 tritt Belgien in eine neue Phase der digitalen Transformation ein. Diese Reform folgt auf frühere Vorgaben für die elektronische Rechnungsstellung im B2G-Bereich (Business-to-Government) und steht im Einklang mit der ViDA-Initiative (VAT in the Digital Age) der Europäischen Kommission. Ziel ist es, die Mehrwertsteuererhebung zu verbessern, Betrug zu reduzieren und Geschäftsprozesse im gesamten Binnenmarkt zu optimieren.

Die bevorstehende Verordnung verpflichtet in Belgien tätige Unternehmen, bei B2B-Transaktionen strukturierte elektronische Rechnungen unter Verwendung konformer Formate und Übertragungsnetze auszustellen und zu empfangen. B2Brouter ermöglicht als zertifizierter Peppol-Zugangspunkt eine sichere und standardisierte elektronische Rechnungsstellung gemäß belgischen und europäischen Vorschriften und gewährleistet dabei die vollständige Interoperabilität mit Empfängern im öffentlichen und privaten Sektor.

Hier finden Sie einen aktuellen Leitfaden, der Unternehmen dabei hilft, sich im belgischen Rahmenwerk für die elektronische Rechnungsstellung zurechtzufinden.

Wichtige Termine

1. Januar 2026

Alle in Belgien umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen sind verpflichtet, für inländische B2B-Transaktionen strukturierte elektronische Rechnungen auszustellen und entgegenzunehmen. Diese Verpflichtung gilt einheitlich, ohne stufenweise Einführung.

1. Januar 2028

Belgien plant die Einführung eines elektronischen Echtzeit-Meldesystems, das die Einhaltung der Mehrwertsteuervorschriften verbessern soll, indem Daten aus elektronischen Rechnungen direkt an die Steuerbehörden übermittelt werden.

Gesetzgebung

  • Verpflichtende elektronische Rechnungsstellung im B2G-Bereich

Seit März 2024 ist die elektronische Rechnungsstellung für alle öffentlichen Aufträge über 3.000 € verpflichtend.

  • Geltungsbereich der Verpflichtung

Die Verpflichtung zur elektronischen B2B-Rechnungsstellung gilt für alle in Belgien umsatzsteuerlich registrierten Unternehmen, unabhängig von der Umsatzhöhe.

  • Rechnungsvalidierung

Eine Vorabfreigabe ist nicht erforderlich; die Übermittlung strukturierter Rechnungen muss jedoch über das Peppol-Netzwerk validiert werden.

  • Ausländische Unternehmen

Ausländische Unternehmen, die Rechnungen an belgische Kunden ausstellen, müssen die belgischen Vorschriften zur elektronischen Rechnungsstellung einhalten, sofern sie vor Ort umsatzsteuerlich registriert sind.

Zulässige Formate

In Belgien ist die Verwendung strukturierter Formate wie Peppol BIS 3.0 und UBL 2.1 sowohl für B2G- als auch für B2B-Transaktionen vorgeschrieben.

Vertriebskanäle

Rechnungen müssen über das Peppol-Netzwerk oder über andere zugelassene sichere elektronische Übertragungskanäle übermittelt werden.

Aufsichtsbehörde

Der Dienst für Politik und Unterstützung im Bereich der elektronischen Rechnungsstellung (BOSA) und der Föderale Öffentliche Dienst Finanzen überwachen und setzen die Vorschriften zur elektronischen Rechnungsstellung um.

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B2Brouter entspricht vollständig den belgischen Vorschriften zur elektronischen Rechnungsstellung und gewährleistet die Einhaltung der Vorschriften vom ersten Tag an.

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Zertifizierungen

B2Brouter ist nach ISO 27001 zertifiziert, ist ein Point of Service-Anbieter und ein Access Peppol, ein vom Ministerium für Wirtschaft und Finanzen geprüfter Anbieter und Mitglied der GENA.