In Andorra ist die elektronische Rechnungsstellung derzeit für alle Arten von Transaktionen – B2B, B2C und B2G – freiwillig. Es besteht keine gesetzliche Verpflichtung zur Ausstellung elektronischer Rechnungen, und Unternehmen können weiterhin herkömmliche Formate wie PDF verwenden, insbesondere im Austausch mit der Privatwirtschaft.
Für Lieferanten, die sich dafür entscheiden, strukturierte elektronische Rechnungen an andorranische Behörden zu senden, hat die Regierung ein offizielles Einreichungsportal eingerichtet. Ab Januar 2025 ist die Nutzung dieses Portals für B2G-Transaktionen verpflichtend – allerdings nur für Rechnungen, die in einem strukturierten elektronischen Format (z. B. Peppol BIS oder UBL) eingereicht werden. Lieferanten, die PDF oder ähnliche Formate verwenden, müssen ihre Rechnungen über andere Kanäle, wie beispielsweise E-Mail, übermitteln. Das Portal ist an das Peppol-Netzwerk angebunden, sodass Unternehmen Rechnungen über zertifizierte Zugangspunkte wie B2Brouter einreichen können.
In den folgenden Abschnitten finden Sie wichtige Termine, Formate, gesetzliche Anforderungen und Tipps, um sicherzustellen, dass Ihre Rechnungen den andorranischen Standards entsprechen. Auch wenn dies nicht vorgeschrieben ist, bietet der Einsatz von Tools für die strukturierte elektronische Rechnungsstellung langfristige Vorteile in Bezug auf Compliance, Nachverfolgbarkeit und grenzüberschreitende Geschäftsabläufe.
Wichtige Termine
Seit 2021
Behörden sind verpflichtet, elektronische Rechnungen anzunehmen.
Keine verbindlichen Fristen
Für B2B, B2C und B2G wurden noch keine Termine für die Umsetzung festgelegt.
Gesetzgebung
- Status der B2G-Rechnungsstellung
Öffentliche Einrichtungen in Andorra müssen elektronische Rechnungen akzeptieren, obwohl Lieferanten nicht verpflichtet sind, diese zu versenden.
- Akzeptierte Formate:
UBL 2.1 und Peppol BIS 3.0 sind akzeptierte Formate für elektronische Rechnungen, die innerhalb von oder nach Andorra ausgestellt werden.
- Übermittlungskanäle
Rechnungen können über das Regierungsportal oder über das Peppol-Netzwerk unter Verwendung zertifizierter Anbieter wie B2Brouter eingereicht werden.
- Zuständige Behörde
Das Ministerium für Finanzen und den öffentlichen Dienst überwacht die Rechnungsstellungsvorschriften und die Einhaltung der Steuervorschriften in Andorra.
- Archivierungsanforderungen:
Rechnungen müssen mindestens 3 Jahre lang aufbewahrt werden. Eine Aufbewahrung im Ausland ist zulässig, sofern der Zugriff während Prüfungen gewährleistet ist.
- Vorschriften zum Rechnungsinhalt
Rechnungen müssen die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Lieferanten, Kundendaten, das Transaktionsdatum, den Mehrwertsteuersatz und eine eindeutige Seriennummer enthalten.
Authentifizierungsmethoden
Digitale Signaturen, EDI oder Prüfpfade tragen dazu bei, die Integrität und Echtheit von Rechnungen zu gewährleisten.
B2B-Rechnungsstellung
Die elektronische Rechnungsstellung im B2B-Bereich ist zulässig, sofern der Käufer ausdrücklich zustimmt.
B2C-Rechnungsstellung
Elektronische Rechnungen können für Verbraucher verwendet werden, sind jedoch nicht verpflichtend.
Versenden Sie mit B2Brouter sicher elektronische Rechnungen nach Andorra
Zertifizierter Zugangspunkt für Peppol und UBL 2.1
Als zertifizierter Peppol-Zugangspunkt ermöglicht Ihnen B2Brouter die Ausstellung von E-Rechnungen in den in Andorra offiziell anerkannten Formaten.
Grenzüberschreitende Rechnungsstellung leicht gemacht
Vernetzen Sie sich über Peppol mit globalen Partnern. Erreichen Sie über eine einzige Plattform ganz einfach sowohl andorranische öffentliche Einrichtungen als auch grenzüberschreitende Kunden.
Zentralisierte Rechnungsverwaltung
Verwalten Sie alle Ihre Rechnungen an einem Ort – ausgestellte, empfangene und archivierte Rechnungen – jederzeit abrufbar.
Zertifizierungen
B2Brouter ist nach ISO 27001 zertifiziert, ist ein Point of Service-Anbieter und ein Access Peppol, ein vom Ministerium für Wirtschaft und Finanzen geprüfter Anbieter und Mitglied der GENA.