E-Rechnung im Jahr 2019 – jetzt verpflichtend

Das Jahr 2019 bringt Nachrichten von großer Bedeutung für die Entwicklung der elektronischen Rechnungsstellung, sowohl in Europa als auch weltweit. Seitdem Dänemark im Jahr 2005 als erstes europäisches Land die Verpflichtung zur elektronischen Rechnungsstellung für öffentliche Verwaltungen eingeführt hat, wächst der Einsatz der elektronischen Rechnungsstellung exponentiell.

Im Jahr 2008 wurde die elektronische Rechnungsstellung von Schweden, im Jahr 2011 von Norwegen, im Jahr 2014 von Italien und Österreich und im Jahr 2015 von Spanien übernommen. Derzeit sind Portugal, Polen und Griechenland dabei, ähnliche Verpflichtungen im B2G (Business to Government) Bereich festzuschreiben, und weitere Länder in Europa wie z.B. Deutschland werden folgen.

Der Großteil der Rechnungen wird zwar immer noch auf Papier gedruckt, doch es gibt zahlreiche Anzeichen, dass sich dies in der nahen Zukunft ändern wird. Es wird erwartet, dass eine gewaltige Marktveränderung stattfinden wird und der elektronische Rechnungsaustausch im Jahre 2025 weltweit das dominierende Modell sein wird.

In diesem Artikel fassen wir für Sie alle wichtigen Entwicklungen im Jahr 2019 zusammen.

E-Rechnung in Europa

In diesem Jahr tritt die Richtlinie 2014/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über die elektronische Rechnungsstellung im öffentlichen Auftragswesen in Kraft. Die Richtlinie regelt alles, was mit der elektronischen Rechnungsstellung zusammenhängt. Entsprechend der Richtlinie müssen die meisten europäischen Verwaltungen ab dem 18. April 2019 elektronische Rechnungen nach der Europäischen Norm annehmen und verarbeiten können.

Die Richtlinie verweist auf die Bedeutung der semantischen Interoperabilität und die grundsätzliche Verbesserung der Rechtssicherheit durch den Einsatz der elektronischen Rechnungsstellung. Am 17. Oktober 2017 wurde der Standard für die elektronische Rechnungsstellung als Europäische Norm (PEPPOL BIS 3) im Amtsblatt der Europäischen Union (OJ) publiziert. Neben einer semantischen Beschreibung der Kernelemente einer elektronischen Rechnung beschreibt die EN 16931 auch die Verwendung der beiden zugelassenen technischen Datenaustauschformate UBL und UN/CEFACT. Durch diese Grundlagen können Auftraggeber und Lieferanten erhebliche Vorteile in Bezug auf.

Einsparungen, Umweltauswirkungen und Verringerung des Verwaltungsaufwands bei der Rechnungsstellung erzielen.

Seitdem gewinnt der Einsatz der elektronischen Rechnungsstellung im öffentlichen Auftragswesen in immer mehr Ländern an Bedeutung oder ist bereits vorgeschrieben. So werden beispielsweise Portugal und Polen in diesem Jahr die elektronische Rechnungsstellung im B2G Bereich verpflichtend einführen. In Deutschland werden alle Rechnungssteller gegenüber öffentlichen Auftraggebern des Bundes ab dem 27.11.2020 zur elektronischen Rechnungsstellung verpflichtet. Darüber hinaus gibt es erste Länder die den Einsatz der E-Rechnung auch im B2B (Business to Business) Bereich einführen. Seit dem 1. Januar 2019 schreibt Italien den Einsatz der elektronischen Rechnungsstellung auch im B2B-Bereich vor. Somit wird Italien als erstes Land der Europäischen Union die elektronische Rechnungsstellung für alle Unternehmen verbindlich machen. Dies ist nur folgerichtig, denn die Einführung der elektronischen Rechnungsstellung zwischen Unternehmen ist ein weiterer Schritt um vielen europäischen Unternehmen enorme Einsparungen zu ermöglichen.

Elektronische Rechnungsstellung 2019 weltweit

Lateinamerika macht weitere Fortschritte bei der Einführung der E-Rechnung und schreibt in einigen seiner Länder die elektronische Rechnungsstellung bereits vor. Kolumbien, Argentinien und Uruguay sind weitere Länder, die 2019 die elektronische Rechnungsstellung in ihrer Gesetzgebung verankern werden.

Am 22. Februar 2019 verkündeten die Premierminister von Australien und Neuseeland, Scott Morrison und Jacinda Ardern, die Absicht die elektronische Rechnungsstellung auf Basis der PEPPOL Infrastruktur umzusetzen, um die Möglichkeiten für Unternehmen zur Integration in das globale Handelsumfeld zu verbessern. Bereits im Mai 2018 ist die Infocomm Media Development Authority (IMDA) in Singapur als erste nationale Behörde außerhalb Europas dem PEPPOL Netzwerk als PEPPOL Authority beigetreten. Am 9. Januar 2019 wurde dann ein entsprechendes PEPPOL-basiertes E-Rechnungsframework in Singapur eingeführt. Um den Austausch von Rechnungen innerhalb Singapurs zu unterstützen, hat die IMDA eine Erweiterung des PEPPOL BIS Billing 3.0 entwickelt, welche die Steueranforderungen Singapurs berücksichtigt und Unternehmen dabei hilft die Steuergesetze problemlos einzuhalten.

Die aufgeführten Beispiele zeigen, dass die Durchdringung der elektronischen Rechnungsstellung zunimmt und es für Unternehmen immer wichtiger wird diese Fähigkeit zu gewährleisten. Für Unternehmen und öffentliche Verwaltungen ist es ratsam, von einem reaktiven Modus in ein proaktives Verhalten zu wechseln. Die anstehende Markttransformation ist mächtig und betrifft fast alle OrganisationenMit B2Brouter sind Sie jedoch gut vorbereitet und können garantieren, dass Ihr Unternehmen den Anforderungen der elektronischen Rechnungsstellung gewachsen ist. Senden Sie unbegrenzt viele E-Rechnungen aus unserem Online-Portal kostenlos an alle Ihre Kunden.  B2Brouter ist die einfachste Lösung, um E-Rechnungen und andere Dokumente wie E-Bestellungen zu erstellen und über PEPPOL zu versenden und zu empfangen.

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