Die elektronische Rechnungsstellung hat sich in den Niederlanden zur gängigen Praxis entwickelt, angetrieben durch staatliche Initiativen zur digitalen Transformation. Seit Januar 2017 sind alle zentralen Behörden verpflichtet, elektronische Rechnungen anzunehmen, was öffentliche Transaktionen erheblich vereinfacht und den Verwaltungsaufwand verringert. Darüber hinaus ist die elektronische Rechnungsstellung seit Januar 2021 für Lieferanten, die neue Verträge mit dem öffentlichen Sektor abschließen, verpflichtend, was die digitale Integration weiter vorantreibt.
Unternehmen und Freiberufler, die in den Niederlanden tätig sind, können zwischen staatlichen Plattformen wie Digipoort oder von der Nederlandse Peppolautoriteit (NPA) zugelassenen Dienstleistern wie B2Brouter wählen, die direkt an das PEPPOL-Netzwerk angebunden sind. Zudem vereinfacht die vorgeschriebene digitale Archivierung von Rechnungen über einen Zeitraum von mindestens sieben Jahren die Aktenverwaltung und die Rechnungsprüfung, was erhebliche Zeit- und Ressourceneinsparungen mit sich bringt.
Ein Verständnis des niederländischen E-Invoicing-Umfelds, seiner wichtigen Termine, des rechtlichen Rahmens und der praktischen Aspekte ermöglicht eine fundierte Entscheidungsfindung. Die folgenden Abschnitte führen Sie durch die Einzelheiten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Vorschriften zu gewährleisten und Ihre Rechnungsstellungseffizienz in den Niederlanden zu steigern.
Wichtige Termine
1. Juli 2024
Einführung einer strengeren Überprüfung der Einhaltung der Vorschriften durch die niederländische Peppol-Behörde.
1. Januar 2025
Die Behörden werden im Jahr 2025 prüfen, ob die Verpflichtungen zur elektronischen Rechnungsstellung auf den B2B-Bereich ausgeweitet werden sollten (derzeit freiwillig).
Gesetzgebung
- Rechnungsstatus im B2G-Bereich
Erforderlich für alle Business-to-Government-Verträge (B2G), die ab Januar 2021 unterzeichnet wurden.
- Zulässige Formate
Obligatorische Verwendung von Standardformaten: PEPPOL BIS 3.0 und NLCIUS zur Gewährleistung der Interoperabilität.
- Übermittlungskanäle
Rechnungen können über das PEPPOL-Netzwerk, die Digipoort-Behördenplattform oder das zentrale Behördenportal übermittelt werden, wobei alle Kanäle den niederländischen Rechtsvorschriften entsprechen.
- Aufsichtsbehörde
Einhaltung der Vorschriften und Standards wird von der Nederlandse Peppolautoriteit (NPA) überwacht.
- Archivierungsanforderungen
Nach niederländischem Recht müssen elektronische Rechnungen mindestens 7 Jahre lang sicher archiviert werden und für die Steuerbehörden zugänglich und lesbar sein.
Freiwillige Nutzung im B2B-Bereich
Die elektronische Rechnungsstellung im B2B-Bereich ist zulässig, aber nicht verpflichtend, und setzt die Zustimmung des Kunden voraus.
Angleichung der Steuerberichterstattung
Formate für elektronische Rechnungen müssen die Umsatzsteuerberichterstattung gemäß den Anforderungen der niederländischen Steuerbehörde unterstützen.
Versenden Sie elektronische Rechnungen in den Niederlanden sicher mit B2Brouter
Offiziell zertifiziert:
B2Brouter ist offiziell von der Nederlandse Peppolautoriteit (NPA) zertifiziert, wodurch gewährleistet ist, dass Ihre Rechnungen alle gesetzlichen und sicherheitstechnischen Standards in den Niederlanden erfüllen.
Nahtlose ERP-Integration:
Verbinden Sie Ihr Buchhaltungs- oder ERP-System ganz einfach mit B2Brouter, um die Rechnungserstellung und -versendung zu automatisieren, ohne Ihre Tools zu wechseln.
Zuverlässiger Support
Unser spezialisiertes Support-Team steht Ihnen jederzeit zur Verfügung, um Fragen oder Probleme, die während Ihrer Rechnungsstellungsprozesse auftreten, schnell zu lösen.
Zertifizierungen
B2Brouter ist nach ISO 27001 zertifiziert, ist ein Point of Service-Anbieter und ein Access Peppol, ein vom Ministerium für Wirtschaft und Finanzen geprüfter Anbieter und Mitglied der GENA.