E-Rechnungen in Neuseeland: Alles, was Sie wissen müssen

Erfahren Sie, wie Sie die neuseeländischen Vorschriften zur elektronischen Rechnungsstellung einhalten und Ihre Geschäftsabläufe vereinfachen können.

Die elektronische Rechnungsstellung, auch E-Invoicing genannt, wird in Neuseeland schrittweise eingeführt, um die Rechnungsabwicklung schneller, sicherer und effizienter zu gestalten. Seit dem 31. März 2022 sind alle zentralen Regierungsbehörden verpflichtet, E-Rechnungen über das Peppol-Netzwerk anzunehmen. Lieferanten sind jedoch nicht verpflichtet, diese zu versenden – für Unternehmen, die Rechnungen an die Regierung ausstellen, ist dies freiwillig.

Das Ministerium für Wirtschaft, Innovation und Beschäftigung (MBIE) ist die Behörde, die für die Überwachung der Umsetzung der elektronischen Rechnungsstellung in Neuseeland zuständig ist. Es verwaltet die Rolle des Landes innerhalb des Peppol-Netzwerks und ermutigt sowohl öffentliche Behörden als auch private Unternehmen aktiv dazu, diesen Standard zu übernehmen. Dieser Ansatz ist besonders wertvoll für Unternehmen, die grenzüberschreitend tätig sind, da Peppol eine sichere und standardisierte Möglichkeit zum internationalen Austausch von Rechnungen bietet.

B2Brouter stellt einen zertifizierten Peppol-Zugangspunkt für Unternehmen bereit, über den diese sowohl B2G- als auch B2B-E-Rechnungen unter vollständiger Einhaltung der Vorschriften verwalten können. Unsere Plattform wurde entwickelt, um die grenzüberschreitende Rechnungsstellung zu vereinfachen und Ihnen dabei zu helfen, die gesetzlichen Anforderungen in Neuseeland und darüber hinaus einzuhalten.
In den folgenden Abschnitten finden Sie wichtige Termine und praktische Hinweise, die Ihnen helfen, Ihren E-Rechnungsprozess einzuführen oder zu optimieren.

Wichtige Termine

15. Mai 2025

Das PINT-A-NZ-Format wird für alle B2G-Transaktionen verbindlich und ersetzt damit BIS 3.0.

1. Januar 2026

Behörden, die mehr als 2.000 Rechnungen pro Jahr bearbeiten, müssen umfassende E-Rechnungssysteme einführen.

Gesetzgebung

  • Status der B2G-Rechnungsstellung

Seit März 2022 müssen Behörden E-Rechnungen über Peppol akzeptieren, Lieferanten sind jedoch nicht verpflichtet, diese zu versenden.

  • Akzeptierte Formate:

Das PINT A-NZ-Format ist ab Mai 2025 für B2G-Rechnungen verbindlich vorgeschrieben und gewährleistet die Interoperabilität innerhalb von Peppol.

  • Übermittlungskanäle

E-Rechnungen werden über das Peppol-Netzwerk unter Verwendung zertifizierter Access Points, wie beispielsweise B2Brouter, ausgetauscht.

  • Zuständige Behörde

Das Ministerium für Wirtschaft, Innovation und Beschäftigung (MBIE) überwacht die Umsetzung der elektronischen Rechnungsstellung.

  • Archivierungsanforderungen:

E-Rechnungen müssen mindestens 7 Jahre lang sicher aufbewahrt werden. B2Brouter gewährleistet die vollständige Einhaltung dieser Vorschrift.

Einführung im B2B- und B2C-Bereich

Die elektronische Rechnungsstellung ist bei B2B- und B2C-Transaktionen freiwillig, wird jedoch von der Regierung empfohlen.

Zahlungsfristen

Ab Januar 2025 müssen Behörden 95 % der elektronischen Rechnungen innerhalb von fünf Werktagen begleichen.

Unternehmenskennung

Für die Teilnahme am elektronischen Rechnungswesen ist eine neuseeländische Unternehmensnummer (NZBN) erforderlich.

Versenden Sie mit B2Brouter sicher elektronische Rechnungen nach Neuseeland

Peppol-zertifizierter Zugangspunkt

Versenden und empfangen Sie E-Rechnungen über Peppol mit einer vollständig autorisierten Plattform, die nationalen und internationalen Standards entspricht.

Grenzüberschreitende Rechnungsstellung leicht gemacht

Tauschen Sie Rechnungen mit Partnern in Australien, der EU und anderen Peppol-fähigen Ländern aus – ganz ohne zusätzliche Einrichtung.

Einfache NZBN-Integration

Verknüpfen Sie Ihre New Zealand Business Number (NZBN) ganz einfach mit Ihrem E-Rechnungssystem, um reibungslose und verifizierte Transaktionen zu gewährleisten.

Zertifizierungen

B2Brouter ist nach ISO 27001 zertifiziert, ist ein Point of Service-Anbieter und ein Access Peppol, ein vom Ministerium für Wirtschaft und Finanzen geprüfter Anbieter und Mitglied der GENA.