Elektronische Rechnungsstellung in Griechenland: Alles, was Sie wissen müssen

Erfahren Sie mehr über die griechischen Vorschriften zur elektronischen Rechnungsstellung und wie Sie die Einhaltung dieser Vorschriften mithilfe der myDATA-Plattform sicherstellen können.

Seit Januar 2021 gilt in Griechenland die Pflicht zur elektronischen Rechnungsstellung für Unternehmen, die mit öffentlichen Stellen Geschäfte tätigen, wobei eine Echtzeit-Meldung an die Unabhängige Behörde für öffentliche Einnahmen (IAPR) über die myDATA-Plattform vorgeschrieben ist. Die vollständige Einhaltung der Vorschriften für B2G-Transaktionen trat 2022 in Kraft, und auch B2B-/B2C-Transaktionen müssen digital gemeldet werden, selbst wenn sie nicht elektronisch in Rechnung gestellt werden.

Das griechische Rahmenwerk für die elektronische Rechnungsstellung basiert auf strukturierten Datenformaten und zertifizierten Dienstleistern (Anbietern elektronischer Rechnungsstellung, PEPP). B2Brouter ermöglicht als von Peppol autorisierter Access Point den sicheren und vorschriftsmäßigen Rechnungsaustausch mit öffentlichen und privaten Stellen und gewährleistet dabei die Einhaltung sowohl nationaler als auch europäischer Standards.

Das Verständnis des Zeitplans, der gesetzlichen Anforderungen und der akzeptierten technischen Protokolle ist für jedes Unternehmen – ob lokal oder ausländisch –, das in Griechenland geschäftlich tätig ist, von entscheidender Bedeutung. Die folgenden Abschnitte führen Sie durch wichtige Umsetzungstermine, regulatorische Schwerpunkte und zeigen Ihnen, wie Sie von der Einhaltung der Vorschriften zur elektronischen Rechnungsstellung profitieren können.

Wichtige Termine

1. Juli 2025

Nach der Genehmigung durch die EU schreibt Griechenland die elektronische Rechnungsstellung für B2B-Transaktionen zwischen im Land ansässigen Unternehmen vor, wobei eine Anbindung an die myDATA-Plattform für die Berichterstattung in Echtzeit vorgesehen ist.

31. Dezember 2027

Die Sonderregelung der EU, durch die das Land vorübergehend von bestimmten Bestimmungen der Mehrwertsteuerrichtlinie zur elektronischen Rechnungsstellung zwischen Unternehmen (B2B) ausgenommen ist, läuft aus.

Gesetzgebung

  • Verpflichtende elektronische Rechnungsstellung im B2G-Bereich

Seit September 2023 ist die elektronische Rechnungsstellung für Lieferanten öffentlicher Einrichtungen in Griechenland verpflichtend. Die Umsetzung erfolgt schrittweise, wobei die vollständige Einhaltung bis Januar 2025 erforderlich ist.

  • Zertifizierte Dienstleister

Nur zertifizierte E-Rechnungsdienstleister sind berechtigt, Rechnungen an öffentliche Einrichtungen zu übermitteln, wodurch die Einhaltung technischer und sicherheitsrelevanter Standards gewährleistet wird.

  • Verpflichtung zur elektronischen B2B-Rechnungsstellung

Ab dem 1. Juli 2025 führt Griechenland nach einer EU-Genehmigung die obligatorische elektronische Rechnungsstellung für inländische B2B-Transaktionen ein. Diese Sondergenehmigung befreit das Land vorübergehend von bestimmten Bestimmungen der Mehrwertsteuerrichtlinie.

  • Elektronische Lieferscheine

Ab Dezember 2024 müssen Unternehmen elektronische Lieferscheine über die myDATA-Plattform ausstellen und übermitteln, um die Rückverfolgbarkeit von Waren während des Transports zu verbessern.

  • Strafen bei Nichteinhaltung

Die Nichteinhaltung der Verpflichtungen zur elektronischen Rechnungsstellung und zur myDATA-Meldung kann zu Geldbußen in Höhe von 100 € pro Dokument bis zu 20.000 € jährlich führen.

Zulässige Formate

Peppol BIS Billing 3.0

Vertriebskanäle

Rechnungen werden über zertifizierte E-Rechnungsdienstleister übermittelt, die an das Peppol-Netzwerk angeschlossen sind, wodurch eine sichere und standardisierte Übermittlung an öffentliche Verwaltungen gewährleistet wird.

Aufsichtsbehörde

Die Unabhängige Behörde für öffentliche Einnahmen (AADE) ist für die Überwachung der Vorschriften zur elektronischen Rechnungsstellung und den Betrieb der myDATA-Plattform in Griechenland zuständig.

Versenden Sie mit B2Brouter sicher elektronische Rechnungen nach Griechenland

Einfache Einhaltung der griechischen Rechtsvorschriften

Versenden und empfangen Sie elektronische Rechnungen über einen zertifizierten Peppol-Zugangspunkt. Vollständige Einhaltung der Vorschriften für grenzüberschreitende elektronische Rechnungsstellung.

Mehrsprachige, länderübergreifende Unterstützung

Verwalten Sie die Rechnungsstellung für mehrere Länder und Sprachen auf einer einzigen Plattform – ideal für internationale Unternehmen, die in Griechenland tätig sind.

Zertifizierte elektronische Archivierung

Sichere Aufbewahrung von Rechnungen über die gesetzlich vorgeschriebene Aufbewahrungsfrist hinweg – mit garantierter Zugänglichkeit und Rechtsgültigkeit.

Skalierbare und kompatible Integration

Einfache Integration in Ihr ERP- oder Buchhaltungssystem und Skalierung entsprechend dem Wachstum Ihres Unternehmens, ohne Ihre bestehenden Prozesse zu beeinträchtigen.

Zertifizierungen

B2Brouter ist nach ISO 27001 zertifiziert, ist ein Point of Service-Anbieter und ein Access Peppol, ein vom Ministerium für Wirtschaft und Finanzen geprüfter Anbieter und Mitglied der GENA.