E-Rechnung in Deutschland: Alles, was Sie wissen müssen

Informieren Sie sich über die aktuellen und künftigen Vorschriften zur elektronischen Rechnungsstellung in Deutschland und bereiten Sie sich darauf vor, diese einzuhalten

In Deutschland vollzieht sich derzeit ein bedeutender Wandel in der Rechnungsstellung. Das Land hat einen klaren Zeitplan für die Einführung der verpflichtenden elektronischen Rechnungsstellung (E-Invoicing) im B2B-Bereich festgelegt. Ab dem 1. Januar 2025 müssen alle Unternehmen in der Lage sein, strukturierte E-Rechnungen zu empfangen, die dem europäischen Standard EN 16931 entsprechen. In den folgenden Phasen wird die Verpflichtung zur Ausstellung solcher Rechnungen eingeführt, bis schließlich am 1. Januar 2028 die vollständige Einhaltung der Vorschriften erreicht ist.

Der deutsche Rechtsrahmen für die elektronische Rechnungsstellung legt den Schwerpunkt auf Interoperabilität und Standardisierung. Zu den akzeptierten Formaten gehören XRechnung, ZUGFeRD und Peppol BIS Billing 3.0, die alle den Anforderungen der EN 16931 entsprechen. Zwar ist für B2B-Transaktionen keine zentrale Plattform vorgeschrieben, doch erleichtert die Nutzung von Netzwerken wie Peppol den nahtlosen Austausch elektronischer Dokumente. B2Brouter ermöglicht als zertifizierter Peppol-Access-Point Unternehmen das effiziente Senden und Empfangen konformer E-Rechnungen und gewährleistet dabei die Einhaltung sowohl nationaler als auch internationaler Vorschriften.
 
Das Verständnis der Feinheiten der deutschen Vorschriften zur elektronischen Rechnungsstellung ist für Unternehmen, die in Deutschland tätig sind oder mit deutschen Unternehmen zusammenarbeiten, von entscheidender Bedeutung.

Wichtige Termine

1. Januar 2027

Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als 800.000 € müssen E-Rechnungen in Formaten ausstellen, die der Norm EN 16931 entsprechen.

31. Dezember 2027

Letzter Termin für kleine Unternehmen (Umsatz ≤ 800.000 €) zur Ausstellung von Rechnungen in Papierform oder als unstrukturierte elektronische Rechnungen mit Zustimmung des Empfängers.

Gesetzgebung

  • Verpflichtende elektronische Rechnungsstellung im B2G-Bereich

Seit dem 27. November 2020 ist die elektronische Rechnungsstellung für Lieferanten der öffentlichen Bundesverwaltungen in Deutschland verpflichtend.

  • Verpflichtung zur elektronischen Rechnungsstellung im B2B-Bereich

Ab dem 1. Januar 2025 müssen alle Unternehmen in der Lage sein, strukturierte elektronische Rechnungen zu empfangen. Die Ausstellung wird ab dem 1. Januar 2027 für Unternehmen mit einem Umsatz von über 800.000 € und ab dem 1. Januar 2028 für alle Unternehmen verpflichtend.

  • Grenzüberschreitende Rechnungsstellung

Bei grenzüberschreitenden Transaktionen ermöglicht das Peppol-Netzwerk eine standardisierte elektronische Rechnungsstellung im Einklang mit den europäischen Interoperabilitätsstandards.

  • Grenzüberschreitende Transaktionen

Bei grenzüberschreitenden Transaktionen ermöglicht das Peppol-Netzwerk eine standardisierte elektronische Rechnungsstellung, die den europäischen Interoperabilitätsstandards entspricht.

  • Strafen bei Nichteinhaltung

Die Nichteinhaltung der Vorschriften zur elektronischen Rechnungsstellung, einschließlich unsachgemäßer Archivierung oder verspäteter Ausstellung, kann zu Strafen von bis zu 5.000 € pro Verstoß führen.

Zulässige Formate

Deutschland akzeptiert strukturierte Rechnungsformate gemäß EN 16931, darunter XRechnung, ZUGFeRD (ab Version 2.0.1) und Peppol BIS.

Vertriebskanäle

Rechnungen können über verschiedene Kanäle übermittelt werden, beispielsweise über die Portale ZRE und OZG-RE oder über zertifizierte Peppol-Zugangspunkte.

Aufsichtsbehörde

Das Koordinierungsbüro für IT-Standards (KoSIT) ist für die Entwicklung und Pflege der Standards für die elektronische Rechnungsstellung in Deutschland zuständig.

Mit B2Brouter E-Rechnungen sicher nach Deutschland versenden

Einfache Einhaltung der deutschen Rechtsvorschriften

Versenden und empfangen Sie elektronische Rechnungen, die den deutschen Vorschriften zur elektronischen Rechnungsstellung, einschließlich EN 16931 und Peppol, vollständig entsprechen.

Kompatibilität mit verschiedenen Formaten

Dank der Unterstützung von XRechnung, ZUGFeRD und Peppol BIS erfüllen Ihre Rechnungen automatisch die Formatvorgaben.

Automatisierte Rechnungszustellung

Stellen Sie über automatisierte Kanäle wie ZRE, OZG-RE und Peppol eine Verbindung zu Kunden und öffentlichen Stellen her.

Nahtlose Peppol-Integration

Arbeiten Sie deutschlandweit und in der gesamten EU mit einem zertifizierten Peppol-Access-Point für einen schnellen und sicheren Rechnungsaustausch.

Zertifizierungen

B2Brouter ist nach ISO 27001 zertifiziert, ist ein Point of Service-Anbieter und ein Access Peppol, ein vom Ministerium für Wirtschaft und Finanzen geprüfter Anbieter und Mitglied der GENA.