Finnland gilt als Vorreiter im Bereich der elektronischen Rechnungsstellung; die Entwicklung begann dort bereits Anfang der 2000er Jahre. Das Land setzte die EU-Richtlinie 2014/55/EU durch das finnische Gesetz über die elektronische Rechnungsstellung (241/2019) um, das am 1. April 2019 in Kraft trat, zunächst für zentrale Regierungsstellen und wurde bis zum 1. April 2020 auf alle öffentlichen Auftraggeber ausgeweitet. Seitdem sind alle Lieferanten öffentlicher Stellen verpflichtet, elektronische Rechnungen auszustellen, die dem europäischen Standard EN 16931 entsprechen.
Die finnische E-Rechnungslandschaft ist durch die Verwendung nationaler Formate wie Finvoice 3.0 und TEAPPSXML 3.0 gekennzeichnet, die beide an den europäischen Standard angepasst sind. Darüber hinaus ist das Peppol-Netzwerk weit verbreitet, was die grenzüberschreitende Rechnungsstellung innerhalb der EU erleichtert. Die finnische Steuerbehörde (Vero Skatt) überwacht die Einhaltung der Vorschriften zur elektronischen Rechnungsstellung und die entsprechende Berichterstattung und stellt sicher, dass Unternehmen die festgelegten Standards einhalten.
Da Finnland den Ausbau seiner digitalen Infrastruktur weiter vorantreibt, müssen Unternehmen, die im Land tätig sind oder Geschäfte mit finnischen Unternehmen tätigen, über die sich weiterentwickelnden Anforderungen an die elektronische Rechnungsstellung auf dem Laufenden bleiben. Dabei können wir Ihnen helfen.
Wichtige Termine
1. April 2024
Finnische Regierungsbehörden verlangten von den Lieferanten, dass sie in der Lage sind, Peppol-Auftrags- und Auftragsantwortnachrichten auszutauschen, was durch Beschaffungsverträge durchgesetzt wurde.
1. April 2025 (vorläufig)
Eine vorgeschlagene Verordnung könnte vorsehen, dass bei allen B2B-Transaktionen die elektronische Rechnungsstellung verwendet werden muss, sofern der Gesetzgeber dem zustimmt.
Gesetzgebung
- Verpflichtende B2G-Rechnungsstellung
Seit dem 1. April 2020 sind alle öffentlichen Einrichtungen in Finnland verpflichtet, elektronische Rechnungen zu empfangen und zu verarbeiten, die dem europäischen Standard EN 16931 entsprechen.
- Rechte zur elektronischen Rechnungsstellung im B2B-Bereich
Seit dem 1. April 2020 können Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als 10.000 € von ihren Lieferanten verlangen, elektronische Rechnungen zu versenden.
- Anforderung zur elektronischen Bestellung über Peppol
Ab dem 1. April 2024 verlangen finnische Behörden von ihren Lieferanten, dass diese in der Lage sind, Peppol-Bestell- und Bestellantwortnachrichten auszutauschen.
- Gesetz über die elektronische Rechnungsstellung 241/2019
Dieses Gesetz schreibt die Verwendung elektronischer Rechnungen im öffentlichen Beschaffungswesen vor und ermöglicht es privaten Unternehmen, von ihren Lieferanten elektronische Rechnungen zu verlangen.
- Europäische Richtlinie 2014/55/EU
In Finnland umgesetzt, um die elektronische Rechnungsstellung in allen EU-Mitgliedstaaten zu standardisieren und so Interoperabilität und Effizienz zu gewährleisten.
Zulässige Formate
Finvoice 3.0 und TEAPPSXML 3.0 sind die nationalen Formate für elektronische Rechnungen in Finnland, die beide dem europäischen Standard EN 16931 entsprechen.
Vertriebskanäle
Elektronische Rechnungen können über verschiedene Kanäle übermittelt werden, darunter das TIEKE-E-Rechnungsnetzwerk und das Peppol-Netzwerk.
Aufsichtsbehörde
Die finnische Steuerbehörde (Vero Skatt) überwacht die Einhaltung der Vorschriften zur elektronischen Rechnungsstellung sowie die entsprechende Berichterstattung.
Versenden Sie elektronische Rechnungen sicher nach Finnland mit B2Brouter
Entspricht den finnischen Standards
B2Brouter unterstützt die Formate Finvoice und TEAPPSXML und gewährleistet damit die vollständige Einhaltung der finnischen Vorschriften zur elektronischen Rechnungsstellung.
Anbindung an das Peppol-Netzwerk
Dank der integrierten Peppol-Anbindung können Sie elektronische Rechnungen problemlos europaweit versenden und empfangen.
Mehrere Kunden und mehrere Sprachen
Verwalten Sie Rechnungen für verschiedene Kunden und in mehreren Sprachen – ideal für internationale Unternehmen.
Kostenlose und skalierbare Tarife
Beginnen Sie mit einem Basis-Tarif und erweitern Sie diesen, wenn Ihre Anforderungen an die Rechnungsstellung wachsen – ganz ohne Softwareinstallation.
Zertifizierungen
B2Brouter ist nach ISO 27001 zertifiziert, ist ein Point of Service-Anbieter und ein Access Peppol, ein vom Ministerium für Wirtschaft und Finanzen geprüfter Anbieter und Mitglied der GENA.