Senden Sie die elektronische Rechnung an Agencia Pública de Puertos de Andalucía

Mit B2Brouter können Sie elektronische Rechnungen über FACe an Agencia Pública de Puertos de Andalucía senden und Ihre elektronische Rechnung im Format FacturaE 3.2 mit den erforderlichen DIR3-Codes korrekt erstellen: Buchhaltungsbüro, Verarbeitungseinheit und Verwaltungsstelle.

Senden Sie die elektronische Rechnung an Agencia Pública de Puertos de Andalucía

Konsultieren Sie die DIR3-Codes von Agencia Pública de Puertos de Andalucía, um eine elektronische Rechnung zu erstellen

Agencia Pública de Puertos de Andalucía

Allgemeine Information

  • NIF (CIF): ESQ9155023F
  • Calle Pablo Picasso, 6 - 7ª Planta
  • 41018 SEVILLA
  • SEVILLA
  • Spanien
  • Siehe die Karte
Rechnungsversandmethode
Transport: FACe
Art des Dokuments: FacturaE 3.2
Buchhaltungsbüro:
A01010293
Leitungsgremium:
A01010293
Verarbeitungseinheit:
A01010293
Organisationseinheiten Buchhaltungsbüro Leitungsgremium Verarbeitungseinheit
Agencia Pública de Puertos de Andalucía A01004456 A01010293 GE0017247

Was ist FACe?

FACe ist der allgemeine Einstiegspunkt für elektronische Rechnungen der Generalverwaltung des spanischen Staates. Es ist ein einziger Einstiegspunkt für diese Dokumente und gilt für alle autonomen Gemeinschaften.

Das von FACe unterstützte Format ist Facturae mit der Verpflichtung, die DIR3-Codes anzugeben.

B2Brouter ist mit FACe verbunden, sodass Ihre Rechnungen direkt und automatisch an den Point of Entry gesendet werden. Auf diese Weise können Sie auch über unser Benachrichtigungssystem über den Status Ihrer Rechnung informiert werden.

Was sind DIR3-Codes?

Die DIR3-Codes sind drei obligatorische Daten, die in den elektronischen Rechnungen angegeben werden müssen, die an die öffentlichen Verwaltungen Spaniens ausgestellt werden. Die 3 Codes entsprechen dem Verwaltungsorgan, der Verarbeitungseinheit und dem Rechnungsbüro.

Im B2Brouter-Verzeichnis finden Sie die verifizierten DIR3-Codes von Agencia Pública de Puertos de Andalucía sowie die anderer öffentlicher Verwaltungen.

Wann muss eine elektronische Rechnung erstellt werden?

In Spanien ist die elektronische Rechnungsstellung für Anbieter der öffentlichen Verwaltung (Stadträte, Regionalregierungen, Generalitat, Gesundheitsdienste, Universitäten usw.) seit 2015 obligatorisch. Unternehmen oder Freiberufler, die Subunternehmer oder Auftragnehmer von öffentlichen Aufträgen sind, müssen ihre Rechnungen auch in elektronischer Form ausstellen.

Für den öffentlichen Sektor müssen Rechnungen im Format Facturae und elektronische Rechnungen über den entsprechenden Eingangspunkt gesendet werden.

Melden Sie sich für unseren elektronischen Abrechnungsservice an